Erklärung zur Barrierefreiheit
Sprengtechnik24 ist bemüht, die eigene Website im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) sowie die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) dienen uns dabei als Orientierung.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website: www.sprengtechnik24.de
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist mit den oben genannten Richtlinien teilweise vereinbar. Wir arbeiten kontinuierlich daran, die Zugänglichkeit und Benutzerfreundlichkeit für alle Besucher zu verbessern.
Nicht barrierefreie Inhalte
Wir bitten um Verständnis, dass aufgrund der hohen technischen Komplexität unserer Dienstleistungen (Ingenieurwesen und Vermessungstechnik) noch nicht alle Bereiche vollständig barrierefrei sind. Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
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Interaktive Karten und 3D-Modelle: Die Darstellung von 3D-Bruchwandvermessungen und komplexen Kartenmaterialien ist für die Nutzung mit Screenreadern derzeit technisch noch nicht vollständig zugänglich zu machen.
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Videoinhalte / Drohnenaufnahmen: Ältere Videoaufnahmen verfügen teilweise noch nicht über Untertitel oder Audiodeskriptionen. Wir bemühen uns, dies bei neuen Produktionen zu berücksichtigen.
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PDF-Dokumente: Einige ältere PDF-Dokumente (z.B. Zertifikate oder technische Merkblätter) sind nicht vollständig barrierefrei (z.B. fehlende Tags für Screenreader). Wir bemühen uns, neue Dokumente barrierefrei bereitzustellen.
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Kontraste: In manchen grafischen Darstellungen von Messergebnissen können die Farbkontraste für Menschen mit Sehschwäche unter Umständen nicht ausreichend sein.
Begründung
Aufgrund der visuellen Natur unserer Arbeit (Vermessung, Rissbilder, Punktwolken) ist eine barrierefreie Alternative technisch oft eine unverhältnismäßige Belastung. Wir bieten jedoch an, Ihnen die Informationen auf Anfrage in alternativer Form (z.B. telefonisch) zu erläutern.
Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde erstellt am 07.12.2025. Die Einschätzung basiert auf einer Selbstbewertung.
Feedback und Kontakt
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Website aufgefallen? Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit bei Sprengtechnik24? Dann melden Sie sich gerne bei uns.
Wir werden versuchen, die gemeldeten Mängel zu beseitigen oder Ihnen die Informationen in einer für Sie zugänglichen Form zur Verfügung zu stellen.
Kontakt: Sprengtechnik24-Joachim Milde Blasiusstr. 11, 65599 Dornburg
Telefon: +49 173 6608484 E-Mail: sprengtechnik24@hotmail.de
Schlichtungsverfahren
Sollten Sie auf Ihre Mitteilung oder Anfrage zur Barrierefreiheit innerhalb von sechs Wochen keine zufriedenstellende Antwort erhalten haben, können Sie die Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) einschalten. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, bei Streitigkeiten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen oder privaten Stellen eine außergerichtliche Einigung zu erzielen.
Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Kontakt der Schlichtungsstelle:
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen Mauerstraße 53 10117 Berlin
Telefon: 030 18 527-2805 Fax: 030 18 527-2901 E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de